Bus-Klassen

Führerscheine der Klasse D1, D1E, D und DE

Klasse D1

Mit einem Führerschein der Klasse D1 bist Du berechtigt Omnibusse mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen zu fahren. Du musst jedoch mindestens 21 Jahre als sein und bereits einen Führerschein der Klasse B besitzen.

Du darf mit einem Führerschein der Klasse D1 auch Anhänger an einem Omnibus der vordergenannten Größe fahren. Allerdings dürfen diese ein zulässiges Gesamtgewicht von höchstens 750 kg haben.

  • Omnibusse mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen
  • (auch mit Anhänger bis 750 kg zGG)

 

Du musst mindestens 21 Jahre alt sein.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B

Theorie

  • bei Vorbesitz von Klasse B
    • 6 Doppelstunden Grundstoff
    • 10 Doppelstunden Zusatzstoff
  • bei Vorbesitz von Klasse C1 oder C
    • 6 Doppelstunden Grundstoff
    • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

  • bei Vorbesitz von Klasse B oder C1
    • bis 2 Jahre
      41 Grundausbildung / 19 Überland / 12 Autobahn / 7 Dunkelheit (Fahrstunden)
    • > als 2 Jahre
      16 Grundausbildung / 8 Überland / 4 Autobahn / 4 Dunkelheit (Fahrstunden)
  • bei Vorbesitz von Klasse C
    • bis 2 Jahre
      8 Grundausbildung / 8 Überland / 4 Autobahn / 4 Dunkelheit (Fahrstunden)
    • > als 2 Jahre
      6 Grundausbildung / 4 Überland / 2 Autobahn / 2 Dunkelheit (Fahrstunden)

Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 35 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Klasse D1E

Der Führerschein der Klasse D1E stellt eine Kombination aus der Fahrerlaubnis-Klasse D1 und Anhänger über 750 kg zGG dar. Mit einem Führerschein dieser Klasse bist Du berechtigt Omnibusse mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen zu fahren.

Im Gegensatz zum Führerschein der Klasse D1 darfst Du hier auch Anhänger mit mehr als 750 kg zGG befördern.

Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse D1 und Anhänger (max. 12 t zGG):

  • Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen
  • mit Anhänger über 750 kg zGG

 

Du musst mindestens 21 Jahre alt sein.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B

Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E

Theorie

  • Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

Praxis

  • 4 Fahrstunden Grundausbildung
  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunde Autobahn
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Theorieprüfung entfällt

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 80 Minuten
Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Klasse D

Mit einem Führerschein der Klasse D bist Du berechtigt Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen zu fahren. Du musst jedoch mindestens 21 Jahre als sein und bereits einen Führerschein der Klasse D1 besitzen.

Du darfst mit einem Führerschein der Klasse D auch Anhänger an einem Omnibus der vordergenannten Größe fahren. Allerdings dürfen diese ein zulässiges Gesamtgewicht von höchstens 750 kg haben.

  • Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen
  • (mit Anhänger bis 750 kg zGG)

 

Du musst mindestens 21 Jahre alt sein.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D1

Theorie

  • bei Vorbesitz von Klasse B und/oder C1
    • 6 Doppelstunden Grundstoff
    • nur B: 18 Doppelstunden Zusatzstoff
    • C1: 12 Doppelstunden Zusatzstoff
  • bei Vorbesitz von Klasse C und/oder D1
    • 6 Doppelstunde  Grundstoff
    • 8 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

  • bei Vorbesitz von Klasse B oder C1
    • bis 2 Jahre
      45 Grundausbildung / 22 Überland / 14 Autobahn / 8 Dunkelheit (Fahrstunden3)
    • > als 2 Jahre
      33 Grundausbildung / 12 Überland / 8 Autobahn / 5 Dunkelheit (Fahrstunden3)
  • bei Vorbesitz von Klasse C
    • bis 2 Jahre
      14 Grundausbildung / 16 Überland / 8 Autobahn / 6 Dunkelheit (Fahrstunden)
    • > als 2 Jahre
      7 Grundausbildung / 8 Überland / 4 Autobahn / 3 Dunkelheit (Fahrstunden)
  • bei Vorbesitz von Klasse D1
    • 20 Grundausbildung / 5 Überland / 5 Autobahn / 5 Dunkelheit (Fahrstunden)

Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 40 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten
Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Klasse DE

Der Führerschein der Klasse DE stellt eine Kombination aus der Fahrerlaubnis-Klasse D und Anhänger über 750 kg zGG dar. Mit einem Führerschein dieser Klasse bist Du berechtigt Omnibusse mit mehr als 8 16 Fahrgastplätzen zu fahren.

Im Gegensatz zum Führerschein der Klasse D darfst Du hier auch Anhänger mit mehr als 750 kg zGG befördern.

  • Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und
  • Anhängern über 750 kg zGG

 

Du musst mindestens 21 Jahre alt sein.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D

Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E

Theorie

  • Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

Praxis

  • 4 Fahrstunden Grundausbildung
  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunde Autobahn
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Theorieprüfung entfällt

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer jeweils mindestens 80 Minuten
Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Für alle D-Klassen gilt Mindestalter 21 Jahre. 18 Jahre nur im Rahmen der Berufskraftfahrerausbildung. Bei der gewerblichen Personenbeförderung sind außerdem die Mindestaltersgrenzen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes zu beachten.

Voraussetzung ist mindestens der Führerschein der Klasse B sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung.

Desweiteren benötigt man einen Nachweis über das Sehvermögen. Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre beschränkt. Eine Verlängerung ist nur möglich, durch das erneuern der ärztlichen Gutachten.

Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.