Der Mofa-Führerschein ist ein beliebter Einstieg in die Welt der Zweiräder. Mit einem Führerschein der Klasse Mofa darf man einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor, zweirädrige- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge oder Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Verbrennungsmotor bis 50 cm³ fahren.
Der Mofa-Führerschein kann bereits mit 15 Jahren gemacht werden.
Du musst mindestens 15 Jahre alt sein.
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.
Theorie:
In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet. Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden.
Praxis:
90 Minuten Grundausbildung unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts
Theorieprüfung ist abzulegen.
Fragebogen mit 20 Fragen – ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.
Praktische Prüfung entfällt.
Mit einem Führerschein der Klasse AM (Auch Rollerführerschein genannt) kannst Du leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h fahren.
Auch leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge wie z.B. Quads können gefahren werden, solange diese höchstens 6kW (4kW bei Quads) haben.
Für alle AM-Fahrzeuge gilt:
bbH 45 km/h
Hubraum
Du musst mindestens 15 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Theorie:
Praxis:
Theorieprüfung ist abzulegen:
Praktische Prüfung ist abzulegen:
Mit dem Führerschein der Klasse A1 (auch als „125er“ bekannt) kannst Du Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren.
Zusätzlich kannst Du mit einem Führerschein der Klasse A1 auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung bis maximal 15 kW fahren.
Theorie:
Praxis:
Theorieprüfung ist abzulegen:
Praktische Prüfung ist abzulegen:
Der Führerschein der Klasse A2 berechtigt den Besitzer Krafträder mit einer Motorleistung bis zu 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von bis zu 0,2 kW/kg zu fahren.
Der Führerschein der Klasse A2 kann bereits mit 18 Jahren gemacht werden und schließt automatisch die Klassen A1 und AM ein.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Theorie:
Praxis:
Theorieprüfung ist abzulegen:
Praktische Prüfung ist abzulegen:
Bei der Erweiterung von A1 auf A2 darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.
Der Führerschein der Klasse A berechtigt den Inhaber des Führerscheins zum Fahren aller Krafträder. Im Gegensatz zu den Führerscheinklassen A1 und A2 sind keine Limits bei der Geschwindigkeit und dem Hubraum gesetzt. Es können dadurch alle Motorräder und auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit diesem Führerschein gefahren werden.
Jedoch beträgt das Mindestalter für den Führerschein 24 Jahre, es sei denn man ist 2 Jahre im Vorbesitz des Führerscheins der Klasse A2.
Du musst mindestens zu a) 24 und zu b) 21 Jahre alt sein. Bist Du zwei Jahre im Vorbesitz des Führerscheins der Klasse A2, kannst Du den Führerschein schon mit 20 Jahren machen.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Theorie:
Praxis:
Theorieprüfung ist abzulegen:
Praktische Prüfung ist abzulegen:
Bei der Erweiterung von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.
Alter Weg 16
64385 Reichelsheim (Odenwald)
Siegfriedstraße 62
64385 Beerfurth (Odenwald)
© 2024 - Fahrschule Krämer - Alle Rechte vorbehalten.